Alte Postkarten aus Wilster

Aktuelle Kategorie: Amtliches aus Wilster

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1848 Licitation über Deichsmaterialien durch die Deichgrefen der Wilstermarsch

1848 Licitation über Deichsmaterialien durch die Deichgrefen der Wilstermarsch

1848 Licitation über Deichsmaterialien durch die Deichgrefen der Wilstermarsch.
Annonce der "derzeitigen Deichgrefen der Wilstermarsch" vom 14. Dec. 1848 (Beilage zum Itzehoer Wochenblatt Nr. 87 von Sonnabend dem 16ten Dec.1848)
In der Annonce kündigen die Deichgrafen der Wilstermarsch eine im Hotel "Wilstermarsch-Haus" vorgesehene öffentliche Versteigerung (Licitation = Versteigerung) von Deichbaumaterialien an.

Interessant ist an dieser Stelle, daß die Bezeichnung Deichgrefe (auch Deichgräfe oder gegenwärtig Deichgraf) für den Vorsteher der genossenschaftlich organisierten Deichverbände von den die Wilstermarsch kolonisiert habenden Niederländern eingeführt wurde. In anderen Landschaften lautet die Bezeichnung u.a. Deichvogt, Deichgeschworener, Deichrichter, Deichhauptmann, Deichvorsteher.

Anmerkung: Der Zeitungsausschnitt wurde freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Frau Silke Brenner, Freiburg

1850 Lokalstatut für die Stadt Wilster vom 20. März 1850

Amtsblatt für die Herzogtümer Schleswig-Holstein
vom 20. März 1850
Nachdem sich am 24. März 1848 die deutschsprachigen Schleswig-Holsteiner gegen Dänemark erhoben hatten, lief eine vom dänischen Staat losgelöste Verwaltung der Herzogtümer ordnungsgemäß weiter.
Bereits am 23. März 1848 war in Kiel eine provisorische Regierung für Schleswig-Holstein eingesetzt worden. In der Folge kam es zu einem bis 1850 dauernden Bürgerkrieg zur - zunächst - erfolglosen Loslösung Schleswig-Holsteins von Dänemark.
In dem abgebildeten Amtsblatt wurde das von den städtischen Gremien entworfene Lokalstatut für die Stadt Wilster bestätigt.

1953 Wohnraumbewirtschaftung in Wilster

1953 Wohnraumbewirtschaftung in Wilster
Vielen heutigen Wilsteranern ist nicht mehr bekannt, daß in dem Jahrzehnt nach dem II. Weltkrieg in Wilster der Wohnraum behördlich bewirtschaftet wurde.
Der vorgestellte Bescheid (Abbildung 1) vom 24.04.1953 des damaligen Wohnungsamtes der Stadt Wilster verdeutlicht die seinerzeitige überaus notwendige Handhabung. Unterschrieben ist der Bescheid von Walter Bauch, welcher zuletzt als Oberinspektor die Funktion des büroleitenden Beamten im Wilsteraner Rathaus ausübte.
In der Folge des II. Weltkrieges hatten sehr viele Heimatvertriebene zunächst in Schleswig-Holstein Obdach gefunden. Mit Stand vom 01. Juni 1950 waren von den insgesamt 2.667.000 im Lande lebenden Menschen 916.000 Heimatvertriebene, also 34,3 % bzw. jeder Dritte (vgl. Abbildungen 2 und 3); Quelle: Heft 1 "Unsere sozialen Probleme, Heft 1, Die Menschen unseres Volkes" Institut zur Förderung öffentlicher Angelegenheiten; Frankfurt a.M. (Abbildung 4).
In der kleinen Stadt Wilster lebten zeitweilig etwa 8.500 Menschen – also doppelt so viel als gegenwärtig – denen nur halb so viel Wohnraum als heute zur Verfügung stand.
Es war daher erforderlich, eine behördliche Bewirtschaftung des Wohnraums vorzunehmen. Die Verfügung über den Wohnraum war den an sich Berechtigten weitgehend entzogen. Nur mit behördlicher Genehmigung war Vermietung erlaubt, überwiegend wurden sogar Mietverhältnisse durch Zwangsvermietverfügung begründet. Grundlage der Wohnraumbewirtschaftung waren zunächst besatzungsrechtliche Vorschriften gewesen. Diese wurden durch das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz vom 31. 3. 1953 abgelöst. Die Wohnungszwangswirtschaft wurde erst im Jahre 1960 aufgehoben.

Flagge der Stadt Wilster

Die Flagge der Stadt Wilster (150 cm x 90 cm)
zeigt neben den Landesfarben blau, weiß (silber) und rot das in seinen Grundbestandteilen uralte Wappen der Stadt Wilster.
Die Blasonierung des Wappens lautet:
Geteilt von Rot und Blau. Oben ein silbernes Nesselblatt, belegt mit einem von Silber und Rot geteilten Schildchen, unten schwimmend auf silbernen Wellen ein silberner Fisch.

Leider ist die Flagge nur in einer sehr kleinen Stückzahl gefertigt worden, da seitens der Kommunalaufsicht des Kreises Steinburg aus kaum nachvollziehbaren Gründen der Stadt Wilster untersagt wurde, diese Flagge gegen Zahlung des Selbstkostenpreises an Interessenten abzugeben.
Um so schöner ist es, wenn aus Anlaß besonderer Wilsteraner Festlichkeiten oder einem anstehenden Besuch aus Wilster diese Flagge bei Peter von Holdt in Tungeln an dem Flaggenmast bei seinem Hause aufgezogen wird.
Den Wilsteranern und Buten-Wilsteranern ist zu wünschen, daß auch sie Gelegenheit erhalten, diese schöne Flagge zu erwerben um sie dann in Heimatverbundenheit zu zeigen!

Wappenrecht: Stadt Wilster

 

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