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Siegel Königlich Preußisches Amtsgericht Wilster - Lacksiegel aus dem Jahr 1867

Siegel Königlich Preußisches Amtsgericht Wilster - Lacksiegel aus dem Jahr 1867
Das vorgestellte Siegel zeigt den Adler des Königreich Preußen. Der einköpfige Adler mit ausgebreiteten Schwingen blickt heraldisch nach rechts; er ist gezungt und trägt eine Krone. Im rechten Fang trägt er ein Zepter, im linken einen Reichsapfel. Auf seiner Brust stehen die Buchstaben „FR“ für Fredericus Rex (für den ersten preußischen König Friedrich I.).
Der preußische Adler als Wappenvogel Preußens stammt ursprünglich von dem Reichsadler des Heiligen Römischen Reiches. Der Hochmeister des Deutschen Ordens hatte von Kaiser Friedrich II. das Recht erhalten, in seinem Wappen den schwarzen Adler zu führen. Das 1525 durch Säkularisierung aus dem Deutschordensstaat entstandene Herzogtum Preußen behielt den Adler in seinem Wappen.
Auf dem Siegel lautet die Inschrift um die Abbildung des Preussichen Adlers:
* KOENIGL : PREUSS : AMTS-GERICHT * WILSTER *
(Königliches Preussisches Amts - Gericht Wilster)
Das vorgestellte Siegel wurde im Jahr 1867 auf einer zeitgenössischen Testaments-Abschrift verwendet.
Das Siegel ist mit dem Petschaft in zuvor erwärmten Siegellack / Siegelwachs gedrückt.
Ab den 1850er Jahren wurden auch Siegelmarken bzw. Briefverschlußmarken aus Papier verwendet, sie lösten in Deutschland (d.h. zunächst in den damaligen deutschen Staaten) die Lack-Siegel ab; sie wurden vornehmlich bis zum Ende des I. Weltkrieges, teilweise aber auch bis etwa 1945 verwendet.
Das Königlich Preussische Amtsgericht Wilster war 1867 (nachdem Holstein preußische Provinz geworden war, nach vorheriger Loslösung von Dänemark 1864) eingerichtet worden und bestand bis 1975 (zunächst in dem heute nicht mehr vorhandenen Gebäude des Königlichen Amtsgerichts gegenüber der Einmündung der Schmiedestraße in die Rathausstraße, danach an anderem Standort an der unteren Rathausstraße, im vormaligen Diana-Bad).

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Siegel Königlich Preußisches Amtsgericht Wilster

Siegel des Königlich Preußischen Amtsgerichts Wilster.
Siegelmarken bzw. Briefverschlußmarken lösten in Deutschland (d.h. zunächst in den damaligen deutschen Staaten) etwa ab der Zeit um 1850 die zuvor üblichen (mit dem Petschaft in erwärmten Siegellack bzw. Siegelwachs gedrückten) Siegel ab; sie wurden vornehmlich bis zum Ende des I. Weltkrieges, teilweise aber auch bis etwa 1945 verwendet.
Das in unterschiedlichen Farben und leicht variierenden Aufschriften vorliegende Siegel zeigt den Adler des Königreichs Preußen. Der einköpfige Adler mit ausgebreiteten Schwingen blickt heraldisch nach rechts; er ist gezungt und trägt eine Krone. Im rechten Fang trägt er ein Zepter, im linken einen Reichsapfel. Auf seiner Brust stehen die Buchstaben „FR“ für Fredericus Rex (für den ersten preußischen König Friedrich I.).
Der preußische Adler als Wappenvogel Preußens stammt ursprünglich von dem Reichsadler des Heiligen Römischen Reiches. Der Hochmeister des Deutschen Ordens hatte von Kaiser Friedrich II. das Recht erhalten, in seinem Wappen den schwarzen Adler zu führen. Das 1525 durch Säkularisierung aus dem Deutschordenstaat entstandene Herzogtum Preußen behielt den Adler in seinem Wappen.

Das Gebäude des Königlichen Amtsgerichts Wilster lag gegenüber der Einmündung der Schmiedestraße (zeitweilige Johannisstraße) in die Rathausstraße (vormalige Bäckerstraße).
Das Amtsgericht war 1867 (nachdem Holstein preußische Provinz geworden war, nach vorheriger Loslösung von Dänemark 1864) eingerichtet worden und bestand bis 1975 (an anderem Standort an der unteren Rathausstraße, im vormaligen Diana-Bad).
In das hier abgebildete Gebäude (Bild 2) zog im Jahre 1970 das zu dem Zeitpunkt neu gegründete Amt Wilstermarsch ein.
Alle auf dem Foto erkennbaren Gebäude bestehen heute nicht mehr. Im Umgang mit ihrer historischen Bausubstanz war die Stadt Wilster leider nicht immer vorbildlich.

Bildrechte: wohl Ludwig Behning; den Abzug erhielten wir von Werner Behning, Wilster, aus dessen Sammlung die Aufnahme stammt

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1948 - Amtsgericht Wilster

1948 Brief des Amtsgerichts Wilster an das Kreisjugendamt in Itzehoe
Bis 1975 hat in Wilster ein Amtsgericht bestanden. Dieses war 1867 (nachdem Holstein preußische Provinz geworden war, nach vorheriger Loslösung von Dänemark 1864) eingerichtet worden.
Es war zunächst als "Königliches Amtsgericht Wilster" untergebracht in einem Gebäude, welches an der Einmündung des Klosterhof in den Rathausplatz stand (vgl. Bild 2). Leider fiel das historische Gebäude 1996 dem Ausbau des Klosterhof als innerörtliche Umgehungsstraße zum Opfer, obwohl bei geschickter Trassierung der Straße das Haus hätte erhalten werden können.
In der Zeit von 1950 bis 1974 war das Amtsgericht Wilster an der unteren Rathausstraße im Gebäude des vormaligen DIANA-Bad (vgl. Bild 3) untergebracht.
Bild 4: Lacksiegel des Königlich Preußischen Amtsgericht Wilster aus dem Jahr 1867

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Siegel der Stadt Wilster sowie Siegel des Magistrats der Stadt Wilster

Verschiedene Siegelmarken der Stadt und des Magistrats von Wilster.
Das Siegel der Stadt Wilster soll um das Jahr 1300 entstanden sein. Aus ihm ist das Wappen der Stadt abgeleitet.
1283 hatte das 1282 von den Grafen von Holstein zur Stadt erhobene Wilster lübisches Recht erhalten; das überlieferte Stadtsiegel von ca. 1300 zeigte bereits den Fisch und das holsteinische Nesselblatt.
Die Farben des Wappens decken sich mit denen Holsteins;
zum weiteren Zeichen der Verbundenheit der Stadt mit dem Land nimmt das Wappen im oberen roten Feld des geteilten Wappens Nesselblatt und Schild der Grafen von Schaumburg (der frühen Landesherrn Holsteins) auf.
Im unteren Feld deutet der schwimmende Fisch auf den Fischreichtum der Gegend hin.
Die offizielle Blasonierung des Wappens lautet:
Geteilt von Rot und Blau.
Oben ein silbernes Nesselblatt, belegt mit einem von Silber und Rot geteilten Schildchen,
unten schwimmend auf silbernen Wellen ein silberner Fisch.


Siegelmarken bzw. Briefverschlußmarken lösten in Deutschland (d.h. zunächst in den damaligen deutschen Staaten) etwa ab der Zeit um 1850 die zuvor üblichen (mit dem Petschaft in erwärmtem Siegellack bzw. Siegelwachs gedrückten) Siegel ab; sie wurden vornehmlich bis zum Ende des I.Weltkrieges, teilweise aber auch bis etwa 1945 verwendet.

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1925 - obere Schmiedestraße, Amtsgericht an der Rathausstraße

1925 Schmiedestraße, Amtsgericht an der Rathausstraße.
Eine wunderschöne Häuserzeile - leider lange schon Geschichte!
Das zwischen den Straßen Rathausstraße und Op de Göten (frühere Marktstraße) gelegene kurze Stück der heutigen Schmiedestraße führte vor über einhundert Jahren eine Zeit lang den Namen Johannisstraße.
Ganz links ist im Anschnitt an der Einmündung der heutigen Op de Göten (frühere Markt Straße) das schöne Alte Balkenhaus mit seiner vorkragenden Ecke erkennbar.
An der gegenüber liegenden Seite der Einmündung steht das Geschäftshaus des Uhrmachermeisters Johannes Mohr;
dahinter folgen die Gebäude der Schlachterei Schlüter sowie Lübbe´s Gasthaus.
In dem vormaligen Gebäude von Lübbe´s Gasthaus war von Mitte der 1950er Jahre bis Ende der 1960er Jahre das vom Ehepaar Schmidt betriebene Kino Central Theater untergebracht, welches 180 Plätze faßte.
Dahinter folgt an der Ecke zum Klosterhof ein großes Mehrfamilienhaus mit schöner reich gegliederter Fassade.
Das Gebäude des Amtsgerichts Wilster (früher Königliches Amtsgericht) lag gegenüber bereits an der Rathausstraße.
Das Amtsgericht war 1867 (nachdem Holstein preußische Provinz geworden war, nach vorheriger Loslösung von Dänemark 1864) eingerichtet worden und bestand bis 1975 (an anderem Standort an der unteren Rathausstraße, im vormaligen Diana-Bad).
In das hier abgebildete Gebäude zog im Jahre 1970 das zu dem Zeitpunkt neu gegründete Amt Wilstermarsch ein.
Das vorspringende Haus rechts ist das Textilwaren-Geschäft von Wilhelm Ehlert.
Im Anschnitt rechts ist das Gebäude der Schleswig-Holsteinischen Westbank erkennbar.
Mit Ausnahme des letztgenannten sind sämtliche auf dem Foto abgebildeten Gebäude der Stadtsanierung zum Opfer gefallen. Die Balance zwischen Bewahren und behutsamer Weiterentwicklung ist der Stadt Wilster leider nicht immer gelungen. Mahner wurden als sich dem Fortschritt verwehrende unverbesserliche Nostalgiker abqualifiziert - das Wort auswärtiger Fachleute wog mehr!
Die Situation in 2010 stellt Bild 2 dar.

Bildrechte:
Bild 1: Robert Friedrichs, Wilster - Sammlung Werner Behning
Anmerkung: Robert Friedrichs macht sich seit Jahren dadurch verdient, daß er alte Foto aus der Sammlung seines Großvaters Werner Behning als Repros alter Postkarten oder mittels des Alt-Wilster-Kalender interessierten Heimatfreunden anbietet. Wer diese oder von den Originalnegativen gezogene Fotografien erwerben möchte, den verweisen wir auf die Seite Alt-Wilster
Bild 2: Andreas Reinke, Wilster

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1988 - Gebäude Amt Wilstermarsch - Königliches Amtsgericht Wilster

1988 Gebäude Amt Wilstermarsch - Königliches Amtsgericht Wilster
Das sehr alte Gebäude, welches an der Einmündung des Klosterhof in den Rathausplatz stand, hat eine ganz besondere Geschichte - in ihm war das "Königliche Amtsgericht Wilster" untergebracht. Es war 1867 (nachdem Holstein preußische Provinz geworden war, nach vorheriger Loslösung von Dänemark 1864) eingerichtet worden und bestand als Amtsgericht bis 1975 (an anderem Standort an der unteren Rathausstraße, im vormaligen Diana-Bad).
Nachdem in dem hier abgebildete Gebäude zunächst das Amt Wilster-Land seine Diensträume hatte, zog im Jahre 1970 die Verwaltung für das zu dem Zeitpunkt neu gegründete Amt Wilstermarsch ein (es ist 1970 aus den Ämtern Wilster-Land, St. Margarethen und Wewelsfleth gebildet worden).
Leider fiel das historische Gebäude 1996 dem Ausbau des Klosterhof als innerörtliche Umgehungsstraße zum Opfer, obwohl bei geschickter Trassierung der Straße das Haus hätte erhalten werden können. Die in anderen Städten bereits Einzug gehaltene Sensibilität für die Bewahrung alter Bausubstanz (zumindest aber die Erhaltung schöner alter Fassaden) war in Wilster noch nicht angekommen. Wenn auch im Rahmen der Stadtsanierung bei der Planungsarbeit auf Leistungen auswärtiger Fachleute zurückgegriffen werden mußte, wäre doch wünschenswert gewesen, wenn Verwaltung und Rat der Stadt eine stärkere Gewichtung bei der Bewahrung und behutsamen Weiterentwicklung des überkommenen Stadtbildes bewirkt hätten!

Bildrechte: Landesamt für Denkmalpflege, Kiel
Quelle: Bildarchiv Foto Marburg

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1900 - Königliches Amsgericht Wilster

1900 Gebäude Amt Wilstermarsch - Königliches Amtsgericht Wilster
Das sehr alte Gebäude, welches an der Einmündung des Klosterhof in den Rathausplatz stand, hat eine ganz besondere Geschichte - in ihm war das "Königliche Amtsgericht Wilster" untergebracht. Dieses war 1867 (nachdem Holstein preußische Provinz geworden war, nach vorheriger Loslösung von Dänemark 1864) eingerichtet worden und bestand als Amtsgericht bis 1975 (an anderem Standort an der unteren Rathausstraße, im vormaligen Diana-Bad).
In das hier abgebildete Gebäude zog im Jahre 1970 die Verwaltung für das zu dem Zeitpunkt neu gegründete Amt Wilstermarsch ein (es ist 1970 aus den Ämtern Wilster-Land, St. Margarethen und Wewelsfleth gebildet worden).
Leider fiel das historische Gebäude 1996 dem Ausbau des Klosterhof als innerörtliche Umgehungsstraße zum Opfer, obwohl bei geschickter Trassierung der Straße das Haus hätte erhalten werden können.
Das links im Anschnitt erkennbare Eckhaus - an der Einmündung der Straße Klosterhof in die Rathausstraße und Schmiedestraße - mit seiner schönen harmonisch gegliederten Fassade war bereits ein Jahrzehnt zuvor im Rahmen der Stadtsanierung abgebrochen worden.
Die in anderen Städten bereits Einzug gehaltene Sensibilität für die Bewahrung alter Bausubstanz (zumindest aber die Erhaltung schöner alter Fassaden) war in Wilster noch nicht angekommen. Wenn auch im Rahmen der Stadtsanierung bei der Planungsarbeit auf Leistungen auswärtiger Fachleute zurückgegriffen werden mußte, wäre doch wünschenswert gewesen, wenn Verwaltung und Rat der Stadt eine stärkere Gewichtung bei der Bewahrung und behutsamen Weiterentwicklung des überkommenen Stadtbildes bewirkt hätten!

Bildrechte: vermutlich Ludwig Behning
Anmerkung: Robert Friedrichs macht sich seit Jahren dadurch verdient, daß er alte Foto aus der Sammlung seines Großvaters Werner Behning als Repros alter Postkarten oder mittels des Alt-Wilster-Kalender interessierten Heimatfreunden anbietet. Wer diese oder von den Originalnegativen gezogene Fotografien erwerben möchte, den verweisen wir auf die Seite Alt-Wilster

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1644 Petschaft der Zunft der Leinenweber in der Stadt Wilster

1644  Petschaft der Zunft der Leinenweber in der Stadt Wilster.

Das alte Siegel zeigt umrahmt von 3 Weberschiffchen eine Darstellung der Flachspflanze. Diese blau blühende einjährige Pflanze mit dem lateinischen Namen Linum usitatissimum liefert aus den langen Fasern ihrer Stengel den Grundstoff für Leinen.

Die Umschrift des Siegels lautet:
DISES IS DER WILSTER LINENWEVER AMTESSEGEL und die Jahreszahl 1644.
Das aus Bronze gefertigte Siegel hat die Maße 43 mm x 30 mm und mit dem Schaft ist es 125 mm hoch.

Die Zunft der Leinenweber in der Stadt Wilster ist im Jahr 1642 gegründet worden; die sogenannte Amtsbeliebung dieser Zunft ist vollständig überliefert.
Die Zünfte wurden in Norddeutschland zumeist auch Ämter genannt.

In Wilster hatten mehrere Handwerkerberufe Zünfte begründet, so u.a. die bereits 1377 bezeugten Ämter der Fleischer, Krämer, Schuster und Schneider, zu welchen danach hinzu kamen u.a. die der Bäcker, Goldschmiede, Kürschner, Schmiede, Tischler und Weber.
Der Rat der Stadt hatte großen Einfluß auf die Zünfte. So setzte er bei der Genehmigung der Artikel des Amtes der Leineweber Zunft durch, dass "Erstlich werden zu aller und jederzeit zwey deputierte des rahts morgensprachsherrn sein". Vertreter des Rates waren also bei jeder Zusammenkunft des Zunft, der sogenannten Morgensprache, zugegen.

Die mittelalterlichen Handwerksmeister vieler Berufe schlossen sich insbesondere in den Städten zu Zünften zusammen, um die Interessen ihres Berufsstandes gemeinsam zu vertreten. Sie schrieben hinsichtlich der gefertigten Produkte ihren Mitgliedern auch nicht zu unterschreitende Qualitätsmerkmale vor. Nicht in den städtischen Zünften organisierte ländliche Handwerker wurden als "Böhnhasen" tituliert, deren "unzüftige" Produkte es abzuwehren galt.

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1910 - Königliches Amtsgericht in der Rathausstraße

ca. 1910 Königliches Amtsgericht
Das Gebäude des Königlichen Amtsgerichts Wilster lag gegenüber der Einmündung der Schmiedestraße (zeitweilige Johannisstraße) in die Rathausstraße (vormalige Bäckerstraße).
Das Amtsgericht war 1867 (nachdem Holstein preußische Provinz geworden war, nach vorheriger Loslösung von Dänemark 1864) eingerichtet worden und bestand bis 1975 (an anderem Standort an der unteren Rathausstraße, im vormaligen Diana-Bad).
In das hier abgebildete Gebäude zog im Jahre 1970 das zu dem Zeitpunkt neu gegründete Amt Wilstermarsch (es ist 1970 aus den Ämtern Wilster-Land, St. Margarethen und Wewelsfleth gebildet worden) ein.
Alle auf dem Foto erkennbaren Gebäude bestehen heute nicht mehr. Im Umgang mit ihrer historischen Bausubstanz war die Stadt Wilster leider nicht immer vorbildlich.

Bildrechte: wohl Ludwig Behning; der Abzug kommt von Werner Behning, Wilster, aus dessen Sammlung die Aufnahme stammt

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2016 - Portale der Wilsteraner St. Bartholomäus-Kirche

2016 Portale der Wilsteraner St. Bartholomäus-Kirche.
Bild 1 Portal auf der Nordseite der Kirche
Bild 2 Die Kartusche zwischen den Putten oberhalb des Portals der Nordseite zeigt das Siegel des Kirchspiels Wilster; es stammt in seiner Ursprüngen noch aus katholischer Zeit und hat 1622 eine neue Form erhalten. Das gespaltene Siegel zeigt links (heraldisch gesehen) den Patron der Kirche, den Heiligen Bartholomäus. Rechts zeigt es die Heroldsbilder aus dem Wappen des Herzogtums Holstein und dem der Stadt Wilster; im oberen Viertel das Nesselblatt aus dem Wappen des Herzogtums, im unteren Viertel den auf Wellen schwimmenden Fisch aus dem Wappen der Stadt.
Bild 3 Portal auf der Südseite der Kirche
Bild 4 Die oberhalb des Portals befindliche von Putten eingerahmte Kartusche enthält das Monogramm des dänischen König Christian VI , Landesherr zur Zeit des Kirchenbaues von 1775 bis 1780.
Der am 29.01.1749 in Kopenhagen geborene und am 13. März 1808 in Rendsburg gestorbene Christian war von 1766 bis 1808 König von Dänemark und Norwegen und Herzog von Schleswig und von Holstein. Er war dieses jedoch nur nominell, denn der spätere König durchlebte eine sehr unglückliche Kindheit und wurde früh geisteskrank, weshalb er die Regierungsgeschäfte nicht selbst führte (so regierte z.B. ab 1784 sein Sohn Friedrich als Kronprinzregent an Stelle seines Vaters).
Die Initialen von Christian VII finden sich heute auch an der speziell für ihn als Landesherrn in der Wilsteraner St. Bartholomäus Kirche errichteten königlichen Loge, die er zweimal besucht hat.

Bildrechte: Tord Siemen, Wilster
Anmerkung: Die Fotos wurden dankenswerterweise speziell für mein-wilster gefertigt

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1907 - Schmiedestraße - damalige Johannisstraße

1907 Schmiedestraße - damalige Johannisstraße, Amtsgericht an der Rathausstraße
Eine wunderschöne Häuserzeile - leider lange schon Geschichte!
Sämtliche auf dem Foto abgebildeten Gebäude sind heute nicht mehr vorhanden, wobei insbesondere das Verschwinden der schönen Häuserzeile links zu bedauern ist. Was da gedankenlos abgerissen und durch gesichtslose vermeintlich moderne Fassaden ersetzt wurde, ist schon Tränen wert! Die klebrige Gewohnheit der Vergangenheitszerstörung hat vor schönen historischen Gebäuden und ihren ausdrucksvollen Fassaden nicht Halt gemacht, die Balance zwischen Bewahren und behutsamer Weiterentwicklung ist der Stadt Wilster leider nicht immer gelungen. Mahner wurden als sich dem Fortschritt verwehrende unverbesserliche Nostalgiker abqualifiziert - das Wort auswärtiger sogenannter Fachleute wog mehr!
Das zwischen den Straßen Rathausstraße und Op de Göten (frühere Marktstraße) gelegene kurze Stück der heutigen Schmiedestraße führte vor über einhundert Jahren eine Zeit lang den Namen Johannisstraße.
Ganz links an der Einmündung der heutigen Op de Göten (damalige Markt Straße) das Geschäftshaus des Uhrmachermeisters und Goldschmiedes Johannes Mohr;
dahinter folgen die Gebäude der Schlachterei Schlüter sowie Lübbe´s Gasthaus.
In dem vormaligen Gebäude von Lübbe´s Gasthaus war von Mitte der 1950er Jahre bis Ende der 1960er Jahre das Kino Central Theater untergebracht.
Dahinter folgt an der Ecke zum Klosterhof ein großes Mehrfamilienhaus mit schöner reich gegliederter Fassade.
Das Gebäude des Amtsgerichts Wilster (früher Königliches Amtsgericht) lag gegenüber bereits an der Rathausstraße.
Das Amtsgericht war 1867 (nachdem Holstein preußische Provinz geworden war, nach vorheriger Loslösung von Dänemark 1864) eingerichtet worden und bestand bis 1975 (an anderem Standort an der unteren Rathausstraße, im vormaligen Diana-Bad).
In das hier abgebildete Gebäude zog im Jahre 1970 das zu dem Zeitpunkt neu gegründete Amt Wilstermarsch ein.
Rechts mit den Personen vor dem Eingang das Textilwaren-Geschäft von Wilhelm Ehlert.
Am Standort des Gebäudes rechts wurde nach dessen Abbruch das Gebäude der Schleswig-Holsteinischen Westbank errichtet.

Bild 2 zeigt die Situation im Jahr 2010

Bildrechte: vermutlich Ludwig Behning, Wilster

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1932 - Altes Balkenhaus, Schmiedestraße, Amtsgericht, Postamt, Rathaus - Repro AK

1932 Altes Balkenhaus, Schmiedestraße, Amtsgericht, Postamt, Neues Rathaus - Repro AK
oben links (Bild 2): Das neben dem Alten Rathaus an der Einmündung der Op de Göten in die Schmiedestraße stehende Alte Balkenhaus; es wurde 1960 abgebrochen.
oben rechts: Schmiedestraße mit dem Hudemann´schen Haus, welches 1596 erbaut wurde.
unten links (Bild 3): Amtsgericht; das Gebäude des vormaligen Königlichen Amtsgerichts Wilster lag gegenüber der Einmündung der Schmiedestraße in die Rathausstraße. Es war 1867 (nachdem Holstein preußische Provinz geworden war, nach vorheriger Loslösung von Dänemark 1864) eingerichtet worden und bestand bis 1975 (an anderem Standort an der unteren Rathausstraße, im vormaligen Diana-Bad).
unten rechts: Postamt (Bild 4); das Gebäude lag ursprünglich gegenüber dem alten Bahnhof an der damaligen Bahnhofstraße (nachmaligen Taggstraße). Das Gebäude war entworfen und gebaut worden von dem Wilsteraner Architekten und Maurermeister Claus Stockfleth. Das Gebäude wurde 2002 beseitigt.
mittig: Das als Neues Rathaus genutzte Palais Doos; das Gebäude noch mit der 1894 vorgenommenen neugotischen Fassade, welche 1938 wieder in ihren ursprünglichen klassizistischen Zustand versetzt wurde.

Bildrechte: nicht bekannt

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Siegelmarken - Amt Heiligenstedten und Gutsvorstand Heiligenstedten

Siegelmarken - Amt Heiligenstedten und Gutsvorstand Heiligenstedten
Das Amt Heiligenstedten war in dem hier betrachteten Gebiet zuständig für die Gemeinden
Bekdorf, Bekmünde, Heiligenstedten, Kleve, Krummendiek und Moorhusen.
Das Amt Heiligenstedten wurde 1970 mit dem Amt Hohenaspe zusammengelegt zum Amt Itzehoe Land.
Das adelige Gut Heiligenstedten hatte Besitzungen beiderseits der Stör, das ehemalige und heute noch bestehende Herrenhaus Heiligenstedten ist links der Stör gelegen.
Siegelmarken bzw. Briefverschlußmarken lösten in Deutschland (d.h. zunächst in den damaligen deutschen Staaten) etwa ab der Zeit um 1850 die zuvor üblichen (mit dem Petschaft in erwärmten Siegellack bzw. Siegelwachs gedrückten) Siegel ab; sie wurden vornehmlich bis zum Ende des I. Weltkrieges, teilweise aber auch bis etwa 1945 verwendet.
Das in unterschiedlichen Farben und leicht variierenden Aufschriften vorliegende Siegel zeigt den Adler des Königreichs Preußen. Der einköpfige Adler mit ausgebreiteten Schwingen blickt heraldisch nach rechts; er ist gezungt und trägt eine Krone. Im rechten Fang trägt er ein Zepter, im linken einen Reichsapfel. Auf seiner Brust steht der Buchstabe „R“ für Rex (König).
Der preußische Adler als Wappenvogel Preußens stammt ursprünglich von dem Reichsadler des Heiligen Römischen Reiches. Der Hochmeister des Deutschen Ordens hatte von Kaiser Friedrich II. das Recht erhalten, in seinem Wappen den schwarzen Adler zu führen. Das 1525 durch Säkularisierung aus dem Deutschordenstaat entstandene Herzogtum Preußen behielt den Adler in seinem Wappen.
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2017 - - 2019 Sanierung der Schleuse Kasenort a

2017 - 2019 Sanierung der Schleuse Kasenort an der Mündung der Wilsterau in die Stör
Die Wilsterau ist ein schiffbares Gewässer I. Ordnung und steht in der Unterhaltungspflicht des Landes Schleswig-Holstein. Die Unterhaltungspflicht für das Gewässer erstreckt sich somit jedoch nur auf einen ordnungsgemäßen Zustand für den Wasserabfluss; eine Erhaltung der Schiffbarkeit ist damit nicht verbunden, denn diese ist nur insoweit zugelassen, wie die Wasserstände dieses ermöglichen. Gleichwohl war über lange Zeiträume die Wilsterau ein wichtiger Verkehrsweg für die auf dem Wasserweg per Frachtewern und -kähnen von und nach Wilster beförderten Güter. Das ist seit einigen Jahrzehnten jedoch schon Geschichte.

Wie immer wieder vielfach so kolportiert, ist die Wilsterau eine Wasserstraße I. Ordnung nie gewesen!
Es bestehen gravierende rechtliche Unterschiede
- zwischen den nach Wasserstraßengesetz zu Wasserstraßen gewidmeten Gewässern einerseits
- und den nach Wassergesetz bestimmten schiffbaren Gewässern andererseits.
Hinweis: Die Wilsterau war bereits Anfang des vergangenen Jahrhunderts ein schiffbares Gewässer I. Ordnung (Preußisches Wassergesetz vom 07.04.1913); auch gegenwärtig hat sie gem. Anlage 2 zum Wassergesetz des Landes-Schleswig-Holstein diesen Status. Sie ist dort unter Ziffer 4 aufgeführt: "Wilsterau (Sielwettern) mit Stadtarm von der Schweinsbrücke bis zur Einmündung in die Wilsterau" mit den Endpunkten Schöpfwerk Vaalermoor und Stör.
Die amtlich bekundete Schiffbarkeit beinhaltet, dass die Schifffahrt auf diesem Gewässer zugelassen ist (soweit der Zustand des Gewässers dieses erlaubt), es jedoch nicht für diesen Zweck zu unterhalten ist, sondern nur zur Gewährleistung der erforderlichen hydraulischen Leistungsfähigkeit. Bei einer Wasserstraße hingegen ist ein der Schifffahrt dienender definierter Zustande dauerhaft durch entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen zu erhalten.


Die in den Jahren 1925/26 von der Stadt Wilster unter Verlegung der Mündung der Wilsterau gebaute und heute als technisches maritimes Baudenkmal geltende Kammerschleuse Kasenort diente insbesondere der Ermöglichung eines weitgehenden ungehinderten Schiffsverkehrs. Aus diesem Grunde ist das in der Deichlinie der Stör gelegene Außen- oder Unterhaupt der Schleuse auch als offenes Siel gebaut worden, während das Vorgängerbauwerk noch ein gedecktes Siel war.
Da bis zum Bau des Störsperrwerks und dessen Inbetriebnahme im Jahr 1975 die Deiche an der Stör zur ersten Deichlinie gehörten, waren die beiden Stemmtorpaare des Bauwerkes so ausgebildet worden, dass sie auch gegen höchste Sturmflutwasserstände kehren konnten.
Die Schleuse Kasenort erforderte insbesondere in den letzten Jahren erhebliche Maßnahmen zu ihrer Sanierung.
Nachdem eine Passage der Schleuse wegen deren defekter Tore an ihrem Oberhaupt bereits in den 1990er Jahren nur noch bei weitgehend ausgespiegelten Wasserständen in Stör und Wilsterau möglich war, wurden die Binnentore in den Jahren 1999 und 2000 erneuert.
Aus der örtlichen Einwohnerschaft war bereits 1995 ein Förderverein Wilster -Au und Schleuse e.V. gegründet worden, welcher sich nachdrücklich für die Erhaltung und Sanierung der im Eigentum der Stadt Wilster stehenden Schleuse einsetzt.
Zur Bewältigung von Hochwasserereignissen in der Wilsterau wurde 2017 ein leistungsfähiges Pumpwerk in das Außenhaupt der Schleuse in einem der bestehenden Umlaufkanäle integriert, um auch bei länger andauernden hohen Wasserständen in der Stör den Wasserspiegel der Wilsterau auch bei starken Niederschlagsereignissen auf einem für die Stadt Wilster und die Wilsterau schadlosen Niveau halten zu können.
Bei auch dem Hochwasser- bzw. dem Sturmflutschutz dienenden Siel- oder Schleusenbauwerken ist es Standard, dass diese eine sogenannte doppelte Sicherheit aufweisen, weshalb an dem Außenhaupt zwei Stemmtorpaare vorhanden sind. Seit 2018 werden die Stemmtorpaare des Bauwerkes saniert; in 2019 soll mit der Sanierung des zweiten Stemmtorpaares die Sanierung abgeschlossen werden.
Bei der zuvor durchgeführten Sanierung galt es, die Funktionsfähigkeit der Tore im Oberhaupt wieder herzustellen. Auch die aus Beton und gemauerten Verblendern bestehende Schwergewichtskonstruktion war zu sanieren; die beidseitige Verwallung des Schleusenbeckens war zu ertüchtigen und zu erhöhen. In der Schleusenkammer wurden neue Anleger eingebracht und das Umfeld der Schleuse miteinem rast- und Parkplatz neu gestaltet.

Bildrechte:
Bild 1: nicht bekannt
Bilder 2 - 4: Hans-Hermann Lindemann, Wilster

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1908 - Rathausstraße und Gasthof Zum landwirtschaftlichen Hause

1908 Rathausstraße und Gasthof "Zum landwirtschaftlichen Hause"
- oben: Die Rathausstraße hieß früher Bäckerstraße; der Sitz der Stadtverwaltung wurde erst, nachdem das Doos’sche Palais durch Schenkung 1829 in der Besitz der Stadt gelangte, in das nun Neues Rathaus genannte Gebäude verlegt.
Das zweite Gebäude rechts ist das Gasthaus „Zum landwirtschaftlichen Hause“ von Johannes Thode in der westlichen Häuserzeile der Straße; der zugehörige Landhandel lag auf der anderen Seite (hier links im Vordergrund) der Straße und bestand noch in den 1950er Jahren.
- mittig: Im Gebäude des Diana-Bad (Wannenbäder) in der Rathausstraße war später (von 1950 bis 1974) das Amtsgericht Wilster untergebracht; danach diente das Gebäude als Jugendzentrum, Volksbücherei und Stadtarchiv. Das Amtsgericht war 1867 (nachdem Holstein preußische Provinz geworden war, nach vorheriger Loslösung von Dänemark 1864) eingerichtet worden und bestand bis 1975.
- unten: Altersheim der Stadt Wilster
Das an der Einmündung der Straße Bischofer Deich in die Allee stehende markante Gebäude wurde bis 2003 als Alterheim der Stadt Wilster genutzt; danach wurde das Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt.

Bildrechte: Carl Kuskop, Wilster
Anmerkung: Die ergänzend vorgestellte kolorierte Ansichtskarte befindet sich in der Sammlung Udo Urban, Wilster

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1932 Alter Schiffer auf dem Unterhaupt der Schleuse Kasenort

1932 Alter Schiffer auf dem Unterhaupt der Schleuse Kasenort
Das Unterhaupt der Schleuse am Kasenort * sh. Anmerkung ist so konzipiert, dass es von seiner Bauhöhe her die seinerzeit noch in voller Höhe in die Stör einlaufenden Sturmfluten kehren konnte. Von der sich in Kronenhöhe der anschließenden Flußdeiche befindlichen Bedienungsebene des Unterhauptes hat man eine wunderbare Aussicht sowohl über die Stör als auch über die fast 130m lange Schleusenkammer und die Marsch beiderseits der Wilsterau.
Die Schleuse am Kasenort wurde in den Jahre 1925 / 26 erbaut. Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 7,00 m. Die vorherige Schleuse hatte keine Kammer, weshalb nur bei annähernd buten und binnen gleichem Wasserstand Schleusungen durchgeführt werden konnten. Überdies war die nur 4,60m breite gedeckte Deichschleuse ein für die damaligen Schiffsgrößen zu sehr limitierender Engpass.
Das neue Bauwerk wurde seinerzeit im Trockenen (also nicht innerhalb eines zu der Zeit bestehenden Gewässerabschnitts) errichtet; nach Fertigstellung der Schleuse wurde die Ausmündung der Wilsterau entsprechend Stör-aufwärts verlegt.
Heute steht das sich im Eigentum der Stadt Wilster befindliche Schleusenbauwerk unter Denkmalschutz und befindet sich nach einer umfassenden und aufwendigen Sanierung in einem hervorragenden und auch optisch sehr ansprechenden Unterhaltungszustand.

Anmerkung: Im Gegensatz zu der im angeführten Link getroffenen Aussage,
wonach "die Wilsterau 1913 zur Wasserstraße erster Ordnung erklärt wurde," hat sie diese Einstufung nie gehabt!
Die Wilsterau ist ein "schiffbares Gewässer I. Ordnung"!
Es bestehen gravierende rechtliche Unterschiede
- zwischen den nach Wasserstraßengesetz zu Wasserstraßen gewidmeten Gewässern einerseits
- und den nach Wassergesetz bestimmten schiffbaren Gewässern andererseits.
Hinweis:
Die Einstufung der wasserrechtlichen Ordnung eines Gewässers orientiert sich allein an seiner wasserwirtschaftlichen Bedeutung!
Die Wilsterau war bereits seinerzeit (1932) ein schiffbares Gewässer I. Ordnung (Preußisches Wassergesetz vom 07.04.1913); auch gegenwärtig hat sie gem. Anlage 2 zum Wassergesetz des Landes-Schleswig-Holstein diesen Status. Sie ist dort unter Ziffer 4 aufgeführt: "Wilsterau (Sielwettern) mit Stadtarm von der Schweinsbrücke bis zur Einmündung in die Wilsterau" mit den Endpunkten Schöpfwerk Vaalermoor und Stör.
Die amtlich bekundete Schiffbarkeit eines Gewässers beinhaltet, dass über den Gemeingebrauch hinausgehend, die Schifffahrt auf diesem Gewässer zugelassen ist (soweit der Zustand des Gewässers dieses erlaubt), es jedoch nicht für diesen Zweck zu unterhalten ist, sondern nur zur Gewährleistung der erforderlichen hydraulischen Leistungsfähigkeit. Bei einer Wasserstraße hingegen ist ein der Schifffahrt dienender definierter Zustande dauerhaft durch entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen zu erhalten.

Bildrechte: Robert Friedrichs, Wilster - Sammlung Werner Behning
Anmerkung: Robert Friedrichs macht sich seit Jahren dadurch verdient, daß er alte Foto aus der Sammlung seines Großvaters Werner Behning als Repros alter Postkarten oder mittels des Alt-Wilster-Kalender interessierten Heimatfreunden anbietet. Wer diese oder von den Originalnegativen gezogene Fotografien erwerben möchte, den verweisen wir auf die Seite Alt-Wilster  
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Als reguläres Zahlungsmittel in Wilster gelaufen: 1778 * Silberner sogenannter Speciestaler

Als reguläres Zahlungsmittel in Wilster gelaufen:
Silberner sogenannter Speciestaler 1778

Die abgebildete Silber-Münze hat einen Ø von 40 mm, sie wiegt 28 g
ein Münzwert ist auf der Münze nicht angegeben; ein Speciestaler hatte den Wert von 60 Schilling (schleswig-holsteinischer Courant)
Die alte Münze aus dem überkommenen Besitz der Familie von Holdt ist ein Beleg für die sehr lange bestanden habende Zugehörigkeit der Stadt Wilster zum Dänischen König und zu Dänemark.
Auf der Vorderseite der Münze ist das königlich gekrönte Spiegelmonogramm – gebildet aus C 7, dieses steht für Christian VII. – abgebildet.
Das Monogramm ist umschrieben mit: D G DAN NORV VAND GOTH REX
Also: von Gottes Gnaden (Dei Gratia) der Dänen, Norweger, Wandalen und Goten König
Der am 29.01.1749 in Kopenhagen geborene und am 13. März 1808 in Rendsburg gestorbene Christian war von 1766 bis 1808 König von Dänemark und Norwegen und Herzog von Schleswig und von Holstein. Er war dieses jedoch nur nominell, denn der spätere König durchlebte eine sehr unglückliche Kindheit und wurde früh geisteskrank, weshalb er die Regierungsgeschäfte nicht selbst führte (so regierte z.B. ab 1784 sein Sohn Friedrich als Kronprinzregent an Stelle seines Vaters).
Die Initialen von Christian VII finden sich heute noch an der speziell für ihn als Landesherrn in der Wilsteraner St. Bartholomäus Kirche errichteten königlichen Loge, die er offenbar nie betreten hat. Erst einer seiner Nachfolger, Christian VIII (* 18. September 1786; † 20. Januar 1848) besuchte die Kirche im Jahr 1843 und im Jahr 1845.
Die Wilsteraner Kirche war am 2. Juli 1780 – also in der Regierungszeit von Christian VII. - eingeweiht worden; zu der Zeit war Hein von Holten Bürgermeister (seit 1760) von Wilster.
Auf der Rückseite der Münze ist zwischen zwei sich unten kreuzenden Lorbeerzweigen der königlich gekrönte Schild des sogenannten Kabinettswappens abgebildet,
die drei Löwen stehen für Dänemark, der steigende Löwe mit der Hellebarde für Norwegen, die drei Kronen für Schweden.
Die Umschrift nennt den königlichen Wahlspruch: GLORIA EX AMORE PATRIÆ , also: Ruhm aus Vaterlandsliebe
darunter steht die durch das Münzmeisterzeichen getrennte Jahreszahl 1778
Das Münzstätten-Zeichen (Schlägel und Hammer gekreuzt) verweist auf die Münzstätte Kongsberg in Norwegen.

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1892 - Getreidemühle RENATA am Kasenort

1892 Windmühle RENATA am Kasenort
Die 1883 erbauten Graupen-Mühle von H. Meifort am Kasenort war ein sogenannter Galerie-Holländer (so wie die heute noch in Rumfleth vorhandene Mühle); die ehemals königlich privilegierte Kornwindmühle wurde in den 1920er Jahren beseitigt.
Zu dem Anwesen gehörte auch eine Gastwirtschaft mit Kegelbahn – die Gastwirtschaft „Sommerlust“ wurde bis Anfang der 1950er Jahre betrieben.
In Bildmitte ein alter Mündungsarm der Wilsterau; über den Arm der Wilsterau führt eine Brücke, sie liegt in der Linienführung der heutigen Straße nach Kathen.
Die Mündung der Wilsterau wurde 1925 im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Schleuse verlegt.
Links im Hintergrund ist der Deich an der Stör zu erkennen.
In früheren Zeiten gab es in Wilster und der Wilstermarsch eine größere Anzahl Windmühlen mit Mahlgängen für das Getreide. Sie waren königlich privilegiert und ihr räumlicher Zuständigkeitsbereich amtlich festgesetzt. Die Landwirte in den zugeordneten Mahlbezirken waren Zwangsgäste.
Bekannt sind in der Wilstermarsch folgende Korn Windmühlen mit Standorten in:
Brokdorf (die Mühle stand auf dem Deich der Elbe), Kasenort (eine Graupenmühle), Krummendiek, Neumühlen, Uhrendorf, Büttel, "auf dem Stuven", Ecklak, Dammfleth, Averfleth, Rumfleth (die Mühle Aurora)

Bildrechte: Carl Kuskop, Wilster
Der lange Zeit einen Postkartenverlag in Wilster am Markt betreibende Carl Kuskop war seit 1892 als Photograph in Wilster aktiv.

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1980 - Wärterstellwerk Wilster Ww

1980 Wärterstellwerk Wilster Ww
Das Wärterstellwerk Wilster Ww stand unmittelbar am Übergang der Richtung Brunsbüttel führenden Bahnstrecke mit der Neuen Burgerstraße. Von hier aus wurden auch die Schranken bedient.
Im Hintergrund links ist das Gebäude der seinerzeitigen Genossenschafts-Meierei Wilster und der dazu gehörige hohe Schornstein zu erkennen.
Zur Zeit der Aufnahme bestand am Bahnhof Wilster noch ein ausgedehntes Gleisnetz (Bild 2), welches heute deutlich reduziert ist.
Die Bahnstrecke Richtung Brunsbüttel ist Teil der ursprünglichen und am 01.11.1878 eröffneten Strecke der Marschbahn zwischen Wilster und Heide (Strecke von Altona nach Riepen / Ribe in Nord-Schleswig). Sie führte von Wilster über Flethsee (St. Margarethen Bahnhof) weiter nach St. Michaelisdonn.
Die Stichstrecke von Flethsee nach Brunsbüttel war erst am 01.05.1893 eröffnet worden.
1920 erhielt die Marschbahn zwischen Wilster und St. Michaelisdonn einen neuen Verlauf, wodurch auch der Ort Burg in Dithmarschen einen Bahnanschluß erhielt; die Strecke von Wilster bis Flethsee mit der Zweigstrecke nach Brunsbüttelkoog war fortan nur noch eine Stichbahn. Die neue Strecke der Marschbahn ist 5,820 Kilometer länger als die ursprüngliche. Um eine durchgehende Neukilometrierung der Strecke zu vermeiden, wurde bei Wilster ein ganz besonderer sogenannter Hektometerstein (Bild 3) aufgestellt. Er gab die infolge Verlegung der Marschbahn via Hochdonn eingetretene Verlängerung der Gesamtstrecke (damalige Strecke Altona – Wilster – Hvidding in Nordschleswig) an. 1981 wurde bei einer Neuvermessung die Kilometrierung aktualisiert und der Hektometerstein beseitigt.
Der Personenverkehr auf der Strecke Wilster - Brunsbüttel wurde zum 27.05.1988 eingestellt.
Bild 4 zeigt das Fahrdienstleiterstellwerk Wilster Wf östlich des Empfangsgebäudes des Bahnhofs Wilster.

Bildrechte:
Bilder 1 und 4: Ralf Petersen, Wilster,
dem an dieser Stelle herzlich für die vielen für mein-wilster zur Verfügung gestellten Fotos gedankt wird.
Bilder 2 und 3: nicht bekannt

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1885 - DIANA - BAD an der Rathausstraße

ca. 1885 DIANA - Bad an der Rathausstraße
Das an der Rathausstraße stehende Gebäude beherbergte das Diana-Bad (Wannenbäder); es bot damals für den Großteil der Bevölkerung eine der wenigen Gelegenheit, ein Reinigungsbad zu nehmen.
In dem Gebäude war später (von 1950 bis 1974) das Amtsgericht Wilster untergebracht.
Das Amtsgericht Wilster ist 1867 (nachdem Holstein preußische Provinz wurde) eingerichtet worden und bestand bis 1975.
Danach diente das Haus unterschiedlichen Zwecken, so als Jugendzentrum, Volksbücherei und Stadtarchiv.

Bildrechte: vermutlich Hans-Peter Mohr, Wilster

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